Mitgliedschaft


Ordentliche Mitglieder des Verbands können nur natürliche Personen werden.

Diese Personen müssen die Anerkennung als

  • Rehabilitationstrainer /-trainerinnen für Blinde und Sehbe-hinderte oder
  • Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Orientierung und Mobilität für Blinde und Sehbehinderte oder / und
  • Rehabilitationsfachkraft für Lebenspraktische Fähigkeiten für Blinde und Sehbehinderte oder
  • Rehabilitationstrainer /-trainerinnen für Lebenspraktische Fähigkeiten für Blinde und Sehbehinderte oder
  • Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Lebenspraktische Fertigkeiten für Blinde und Sehbehinderte oder
  • Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Lebenspraktische Fähigkeiten für Blinde und Sehbehinderte

erworben haben. 

Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Näheres hierzu regelt die Geschäftsordnung. [Die entsprechende Passage ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.]

Satzung
Aufnahmeantrag
Beitragsrichtlinie Einzugsermächtigung