Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder des Verbands können nur natürliche Personen werden.
Diese Personen müssen die Anerkennung als
- Rehabilitationstrainer /-trainerinnen für Blinde und Sehbe-hinderte oder
- Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Orientierung und Mobilität für Blinde und Sehbehinderte oder / und
- Rehabilitationsfachkraft für Lebenspraktische Fähigkeiten für Blinde und Sehbehinderte oder
- Rehabilitationstrainer /-trainerinnen für Lebenspraktische Fähigkeiten für Blinde und Sehbehinderte oder
- Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Lebenspraktische Fertigkeiten für Blinde und Sehbehinderte oder
- Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Lebenspraktische Fähigkeiten für Blinde und Sehbehinderte
erworben haben.
Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Näheres hierzu regelt die Geschäftsordnung. [Die entsprechende Passage ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.]
Satzung
Aufnahmeantrag
Beitragsrichtlinie Einzugsermächtigung