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Wieder selbstständiger bei der Verrichtung alltäglicher Handlungen werden


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Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF)

Blindheit oder Sehbehinderung schränken die Fähigkeit zur selbstständigen Verrichtung der alltäglichen Handgriffe, die bei der Bewältigung der eigenen Lebensführung erforderlich sind, in hohem Maße ein. Aufgrund der fehlenden oder nur noch eingeschränkt vorhandenen visuellen Kontrolle können selbst einfachste Verrichtungen schon zum Problem werden.

Die Organisation des gesamten Tagesablaufs bereitet größte Schwierigkeiten. Fast nichts kann so gemacht werden, wie es sehende Menschen gewohnt sind: spontan, schnell, ohne nachzudenken. Hier wird ein Schulungsprogramm vorgestellt, das blinde oder sehbehinderte Menschen dazu befähigen kann, die Anforderungen des täglichen Lebens (wieder) selbstständig und sicher zu bewältigen und diese auch ohne fremde Hilfe erfolgreich zu meistern.

Auskunft über den Weg zur Schulung gibt ein Flyer, der hier zum Download bereit steht.

Die Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten hat zum Ziel, jeden Teilnehmer ganz individuell zu dem Grad der Selbständigkeit zu verhelfen, den er selbst erreichen kann und möchte. Um dies zu erreichen, wird die Schulung stets als Einzelunterricht durchgeführt.

Dabei orientiert sich der Unterricht nicht an einem festen Lehrplan, sondern an den Bedürfnissen und Wünschen des blinden oder sehbehinderten Menschen.

Faktoren wie Alter, Vorerfahrung, sowie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen spielen ebenso eine große Rolle bei der Einschätzung des Schulungsumfanges. Aufgrund dessen variieren Inhalte, Dauer und Gestaltung der Schulungen oft deutlich voneinander.

Die individuell festgestellten Schulungsinhalte werden in einem Schulungsplan festgehalten und mit einer Stundenzahl veranschlagt. Es kann dazu kommen, dass diese Zahl im Verlauf der Maßnahme nach oben oder nach unten korrigiert werden muss, weil die Inhalte nicht im notwendigen Umfang vermittelt werden konnten oder aber gar nicht in dieser Größenordnung notwendig waren.

Blinde und sehbehinderte Menschen müssen die im üblichen Lebensalltag anfallenden Handgriffe und Verrichtungen anders als Sehende kontrollieren und durchführen. Hierzu bedarf es das Erlernen spezieller Vorgehensweisen, Techniken und Handlungsstrategien, die an die individuellen Vorraussetzungen des blinden oder sehbehinderten Menschen angepasst werden müssen.

Bei der Verrichtung der alltäglichen anfallenden Handgriffe und Bewegungsabläufe gehört die Augen-Hand-Koordination fast immer dazu. Das meint nichts anderes, als dass sehende Menschen es gewohnt sind, nahezu ALLE Tätigkeiten mit den Augen zu begleiten. Hierdurch werden gezielte Handlungen wie das Greifen eines Gegenstandes, das gezielte Positionieren der Tasse auf dem Tisch etc. überhaupt erst möglich. Da bei Blindheit und Sehbehinderung diese Koordination nicht mehr oder nur noch unzureichend möglich ist, scheinen nahezu alle diese Tätigkeiten zunächst nicht mehr durchführbar zu sein.

Je nach Bedarf der betreffenden Person umfasst die Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten folgende Bereiche:

  • Im Bereich der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, die Intim- und Zahnpflege, die Haarpflege, das Rasieren, die Nagelpflege, das Dosieren und Anwenden von Pflegemitteln, sich An- und Auskleiden (Auswählen von Kleidungsstücken, Strategien zum Kennzeichnen und Sortieren von Kleidungsstücken, Umgang mit Verschlüssen).
  • Im Bereich der speziellen Pflege: Babypflege, Reinigung und Pflege von Zahnprothesen, Augenprothesen und Hörgeräten, Einnahme von Medikamenten, Einführung und Umgang mit blindenspezifischen medizinischen Hilfsmitteln (sprechendes Fieberthermometer, sprechendes Blutdruckmessgerät, sprechendes Blutzuckermessgerät,…) und der Versorgung von kleinen Verletzungen.
  • Im Bereich der Ernährung: bei der Nahrungsaufnahme (Schiebe- und Schneidetechnik, Eingießen, Brot bestreichen, sich das Essen servieren…).
  • Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung: Strategien zum Einkaufen (Geld, Notizgeräte, Telefon, Unterschrift), das Erkennen und Sortieren der Lebensmittel, das Zubereiten von Gerichten (Schneiden, Schälen, Messen, Wiegen, Umgang mit dem Herd...), das Reinigen der Wohnung (Verschiedene Flächen systematisch säubern, Betten beziehen,...), das Spülen, Waschen der Wäsche und Kleidung (Bügeln, Schuhe putzen…),…
  • Im Bereich Nähen: Faden einfädeln, Knöpfe annähen, verschiedene Nähte, Nähen mit der Nähmaschine,…
  • Im Bereich der häuslichen Reparaturen: Umgang mit verschiedenen Werkzeugen, Schrauben eindrehen, Nägel einschlagen, auswechseln einer Glühbirne,…
  • Im Bereich der Kommunikation: Erlernen der Blindenschrift (Tastübungen zum Punktschriftlesen, Einführung in die Systematik der Braille-Schrift) oder das Bedienen des Telefons.

Zu jeder Rehabilitationsmaßnahme in Lebenspraktischen Fähigkeiten gehören die Förderung der Wahrnehmung und die Schulung eines optimierten Einsatzes der verbliebenen Sinne. Zum Ausgleich der fehlenden visuellen Kontrolle müssen Handlungsabläufe strukturiert, bewusst geplant und ausgeführt werden. Die Organisation des eigenen Tätigkeitsbereiches und die taktile und akustische Kontrolle von Bewegungsabläufen bekommen einen sehr hohen Stellenwert. Um effektiv und zielgerichtet am eigenen Körper und im unmittelbaren Handlungsbereich tätig sein zu können, bedarf es unter Umständen auch einer gezielten Schulung zur bewussten Körperwahrnehmung. Diese Schulung der sogenannten Basifähigkeiten erfolgt nicht als einzeln zu fördernder Bereich, sondern ist in den oben aufgeführten Bereichen stets integriert.

Der Einsatz eines noch vorhandenen Sehvermögens wird soweit wie möglich bei der Vermittlung der Schulungsinhalte mit einbezogen. Zur Verbesserung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit werden die Möglichkeiten von Kontrastgebung, Beleuchtung sowie optischer Vergrößerung erprobt und eingeübt.

Die Möglichkeiten des Einsatzes geeigneter Hilfsmittel werden vorgestellt und bei Bedarf vermittelt.

Ziel der Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) ist es, blinde und sehbehinderte Menschen in die Lage zu versetzen, die durch Blindheit oder Sehbehinderung hervorgerufenen Schwierigkeiten bei der Durchführung alltäglicher Handgriffe und Verrichtungen so weit als möglich auszugleichen bzw. zu beseitigen.

Manchmal kann es sinnvoll sein, die Schulung nicht an einem Stück, sondern in zeitlich voneinander getrennten Lernblöcken durchzuführen, um bereits Erlerntes festigen und darauf im Folgenden aufbauen zu können.

Nach einschneidenden Veränderungen wie z.B. einer Verschlechterung des noch vorhandenen Sehvermögens, der Beeinträchtigung anderer Sinne (wie Hören und Tasten) oder einer veränderten Wohn- und Lebenssituation kann es notwendig werden, die Schulungsinhalte zu erweitern und auf die neue Lebenssituation des Betroffenen abzustimmen.

Grundsätzlich macht es einen deutlichen Unterschied, ob eine Person bereits von Geburt an blind bzw. sehbehindert ist oder erst im Laufe des Lebens betroffen wurde.

In den meisten Fällen findet die Schulung am jeweiligen Wohn-, Schul - bzw. Arbeitsort des betroffenen blinden oder sehbehinderten Menschen statt. Der Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte kommt nach Absprache und individuellem Bedarf zu ein- oder mehrstündigen Schulungseinheiten zum jeweiligen Schulungsort. 

Auch gibt es Rehabilitationseinrichtungen für Binde und Sehbehinderte, die eine Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten im Rahmen von Intensivschulungen anbieten.

Üblicherweise kommt der Rehalehrer oder die Rehalehrerin für eine Schulung zu Ihnen nach Hause oder zu Ihrem Arbeitsplatz. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit.

Im Hilfsmittelverzeichnis heißt es dazu: “Sofern zweckmäßig, kann die Basisschulung auch stationär als Intensivschulung erfolgen.”

Das bedeutet, dass Sie nicht zuhause geschult werden, sondern die gleichen Inhalte an einem anderen, für Sie unbekannten Ort erlernen. In dieser Zeit wohnen Sie gemeinsam mit anderen Teilnehmer:innen und den Rehalehrer:innen in einem Tagungshaus. Jede teilnehmende Person erhält Einzelunterricht und durchläuft ein individuelles Schulungsprogramm.

Wem eine Schulung nach der täglichen Arbeit zu anstrengend ist, wer den Austausch mit anderen Teilnehmer:innen wünscht, werd ie Schulung nicht in gewohnter Umgebung absolvieren oder sich abseits des Familienalltags voll und ganz auf die Inhalte konzentrieren will, kann sich bei verschiedenen Anbietern zu der Möglichkeit einer stationären Schulung beraten lassen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf einem Flyer, der hier zum Download bereit steht.

Die nächsten Intensivmaßnahmen finden statt:

LPF-Kurs für Kinder

06.-12. 10. 2024
Kontakt: Frau Ulrike Schade
Tel.: 0341/4626440
Mail: ulrike.schade63@gmail.com

Hier können Sie nach Rehalehrer:innen suchen.