Leistungsberechtigte sind in der Sozialgesetzgebung Personen, die einen festgestellten Bedarf an Leistungen gegenüber einem Leistungs- bzw. Kostenträger haben.
Bei dieser Maßnahme können das u.a. der Sozialhilfeträger oder die gesetzlichen Krankenkassen sein.
Die Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten ist ein Angebot für
Eine Altersgrenze für die Teilnahme an der Schulung besteht nicht.