Die Schulung für Leistungsberechtigte und Schulungsteilnehmer

Leistungsberechtigte sind in der Sozialgesetzgebung Personen, die einen festgestellten Bedarf an Leistungen gegenüber einem Leistungs- bzw. Kostenträger haben.

Bei dieser Maßnahme können das u.a. der Sozialhilfeträger oder die gesetzlichen Krankenkassen sein.

Die Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten ist ein Angebot für

  • sehbehinderte Menschen
  • geburtsblinde und späterblindete Menschen
  • blinde und sehbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen.

Eine Altersgrenze für die Teilnahme an der Schulung besteht nicht.