Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigte sind in der Sozialgesetzgebung Personen, die einen festgestellten Bedarf an Leistungen gegenüber einem Leistungs- bzw. Kostenträger haben. Bei dieser Maßnahme können das u.a. der Sozialhilfeträger oder die gesetzlichen Krankenkassen sein.
Wer kann teilnehmen?
Die Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten ist ein Angebot für
- sehbehinderte Menschen
- geburtsblinde und späterblindete Menschen
- blinde und sehbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen.
Eine Altersgrenze für die Teilnahme an der Schulung besteht nicht.