Grundsätzlich können alle Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit geschult werden. Wenn ein Mensch mehrere Beeinträchtigungen hat, gibt es zunächst dafür keine Einschränkungen.
Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen können zusätzlich zu ihrer visuellen weitere Einschränkungen (geistige und/oder körperliche Beeinträchtigung wie z.B. Gehörlosigkeit) haben.
Das Lernen geschieht bei sehenden Kindern in erster Linie durch Abschauen und Nachahmen. Die für eine spätere selbständige Lebensführung notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden wie selbstverständlich und scheinbar "nebenbei" erworben. Dabei geschieht das Einüben durch viele Wiederholungen in einem komplexen Lernprozess. Die Auge-Hand-Koordination spielt hierbei eine sehr große Rolle.
Blindheit oder Sehbehinderung schränken diesen Lern- und Entwicklungsprozess ein. Aufgrund der fehlenden oder nicht mehr ausreichenden visuellen Wahrnehmungsfähigkeit müssen Umweltinformationen auf andere Weise erworben werden. Das Erlernen der für die alltäglichen Handgriffe notwendigen Grob- und Feinmotorik ist oft nur eingeschränkt möglich.
Blinde und sehbehinderte Kinder müssen daher bei der Entwicklung der für eine selbständige Lebensführung notwendigen Handgriffe und Handlungsstrategien im besonderen Maße unterstützt und speziell geschult werden.
Umso mehr gilt dies für mehrfach beeinträchtigte blinde bzw. sehbehinderte Kinder und Erwachsene. Sie bedürfen einer ganz speziellen Schulung zur Entwicklung und Förderung ihrer Lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Nur so kann ihr selbständiger Handlungsspielraum gefördert und so weit als möglich ausgeweitet werden.