Die Schulung für Menschen mit mehrfacher Beeinträchtigung und für blinde bzw. sehbehinderte Kinder
Grundsätzlich können alle Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit geschult werden. Wenn ein Mensch mehrere Beeinträchtigungen hat, gibt es zunächst dafür keine Einschränkungen.
Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen können zusätzlich zu ihrer visuellen weitere Einschränkungen (geistige und/oder körperliche Beeinträchtigung wie z.B. Gehörlosigkeit) haben.
Das Lernen geschieht bei sehenden Kindern in erster Linie durch Abschauen und Nachahmen. Die für eine spätere selbständige Lebensführung notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden wie selbstverständlich und scheinbar "nebenbei" erworben. Dabei geschieht das Einüben durch viele Wiederholungen in einem komplexen Lernprozess. Die Auge-Hand-Koordination spielt hierbei eine sehr große Rolle.
Blindheit oder Sehbehinderung schränken diesen Lern- und Entwicklungsprozess ein. Aufgrund der fehlenden oder nicht mehr ausreichenden visuellen Wahrnehmungsfähigkeit müssen Umweltinformationen auf andere Weise erworben werden. Das Erlernen der für die alltäglichen Handgriffe notwendigen Grob- und Feinmotorik ist oft nur eingeschränkt möglich. Blinde und sehbehinderte Kinder müssen daher bei der Entwicklung der für eine selbständige Lebensführung notwendigen Handgriffe und Handlungsstrategien im besonderen Maße unterstützt und speziell geschult werden.
Umso mehr gilt dies für mehrfach beeinträchtigte blinde bzw. sehbehinderte Kinder und Erwachsene. Sie bedürfen einer ganz speziellen Schulung zur Entwicklung und Förderung ihrer Lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Nur so kann ihr selbständiger Handlungsspielraum gefördert und so weit als möglich ausgeweitet werden.
Was ist das Ziel?
Ziel ist es, einen größtmöglichen Grad an Selbständigkeit und Sicherheit bei den alltäglichen Handgriffen und Verrichtungen zu ermöglichen.
Wer kann teilnehmen?
Prinzipiell kann jeder Mensch, der einen entsprechenden Bedarf hat, an einer Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten teilnehmen.
Kosten und Beantragung
Auch hier ist es zweckmäßig, wenn der notwendige Bedarf durch eine fachärztliche Verordnung festgestellt wird.
Diese wird dann mit einem formlosen Antrag des Schulungsteilnehmers, einem Kostenvoranschlag und dem Schulungsplan des Leistungserbringers dem entsprechenden Kostenträger zur Kostenübernahme weitergeleitet.
Kinder:
Die Kosten für die Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten werden von den zuständigen Trägern der Sozialhilfe einkommens- und vermögensunabhängig übernommen, sofern diese Maßnahme erforderlich und geeignet ist, dem Kind den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Erwachsene:
Im Rahmen einer Eingliederungshilfe für Beeinträchtigte übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten – allerdings abhängig von Einkommen und Vermögen.
Um eine eigenständige Alltags- und Lebensbewältigung individuell leisten zu können, bedarf einer gezielten fachlichen Schulung, deren Umfang und Dauer vor allem von folgenden Faktoren abhängig ist:
Zeitpunkt des Eintritts der Erblindung / Sehbehinderung / Beeinträchtigung
- Alter und Vorerfahrung
- bisherige Förderung
- Art der Mehrfachbeeinträchtigung / kognitive Fähigkeiten
- Ausmaß der Selbständigkeit / persönliche Ziele / Motivation
- Wiederholungsmöglichkeiten und Vertiefung der Fertigkeiten durch Eltern, Kindergarten, Schule, Werkstatt, Bildungseinrichtung
- Notwendigkeiten
Bei der Schulung von Kindern und Mehrfachbeeinträchtigten muss auch hier von einem höheren Unterrichtsbedarf ausgegangen werden.
Sie werden in der Regel über einen längeren Zeitraum unterrichtet. Gründe dafür können u.a. sein:
- Der Unterricht findet evtl. nur einmal wöchentlich statt
- Eine Unterbrechung in den Schulferien ist gegeben
- Die Inhalte müssen in kleineren inhaltlichen und praktischen Schritten vermittelt und häufiger wiederholt werden
- Die Notwendigkeiten und Inhalte wachsen mit dem entwicklungs- und altersadäquaten Bedarf mit.
Die Schulung in LPF ist in der Regel am effektivsten, wenn damit frühzeitig begonnen werden kann.
Eine erstmalige Schulung kann im günstigsten Fall im Kindergartenalter begonnen werden und setzt sich in unterschiedlichen Intervallen, die dem jeweiligen Entwicklungsstand angepasst werden, fort.
Ist für die Schulung ein weiteres Zeitfenster erforderlich, so kann eine Beantragung der Fortsetzung beim Kostenträger schon vor dem Abschluss sinnvoll sein, um eine Unterbrechung der Schulung zu vermeiden.
Eine Unterbrechung der Schulung kann sich in manchen Situationen auch als günstig erweisen, da die Entwicklung der kognitiven als auch der praktischen Fähigkeiten die Vermittlung neuer Schulungsinhalte erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich macht.
Es kann auch festgestellt werden, dass der Zeitpunkt der Schulung noch zu früh ist. Dann wird die Schulung in Absprache nicht als abgeschlossen bewertet und nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen, entweder mit der bisherigen Kostenzusage oder als neue Beantragung (Aufbau- bzw. Weiterführung der Schulung) mit dem neuen Bedarf aufgrund der zwischenzeitlichen persönlichen Entwicklung.
Inhalte der Schulung
Je nach Vorerfahrung und Alter beginnt die Schulung mit unterschiedlichen Inhalten. Diese werden meist in konkrete Handlungsabläufe eingebunden, um die Sinnhaftigkeit für das Kind nacherlebbar zu machen (z.B. das Schnüren der Schuhsenkel oder der Umgang mit dem Reißverschluss). Insbesondere für von Geburt an blinde oder sehbehinderte Kinder spielt der Erwerb von Umweltwissen während der Schulung eine sehr große Rolle.
Sehbehinderte und mehrfach beeinträchtigte Kinder und Erwachsene werden in der Ausnutzung ihres verbliebenen Sehvermögens gefördert. Sie lernen, ihr Sehvermögen durch entsprechende Hilfsmittel (wie vergrößernde Sehhilfen) so weit als möglich zu verbessern und die Möglichkeiten von Kontrasten und effektiver Beleuchtung sinnvoll zu nutzen.
Alle Sinne werden während der Schulung in ihrer Entwicklung gefördert, sensibilisiert und intensiviert. Darauf aufbauend werden individuelle Schulungsinhalte vermittelt, die dazu befähigen, die entsprechenden Tätigkeiten so weit wie möglich selbständig durchzuführen. Hierbei gilt der Grundsatz: Von einfachen zu komplexen Handlungsabläufen.
Die Abfolge der dabei zu erlernenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse wird dabei dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes bzw. den individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten des mehrfach beeinträchtigten Menschen angepasst.
Wo wird geschult?
Die Rehabilitationslehrer/Rehabilitationsfachkräfte für Lebenspraktische Fähigkeiten kommen für die Schulung an die jeweiligen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Werkstätten, Bildungseinrichtungen) oder nach Hause. Eine individuelle Absprache, je nach Bedarf, ist zu jedem Zeitpunkt möglich.