Blindheit oder eine Sehbehinderung schränken die Fähigkeit zur selbständigen Orientierung und Fortbewegung in hohem Maße ein. Diese Schwierigkeiten fangen in der Wohnung an, werden aber spätestens mit der Teilnahme am Straßenverkehr so groß, dass eine Abhängigkeit von der Hilfe anderer entsteht. Hier wird Ihnen ein Schulungsprogramm mit dem Langstock vorgestellt, das den blinden oder sehbehinderten Menschen in die Lage versetzen kann, sich als Verkehrsteilnehmer gezielt selbständig und sicher fortzubewegen.
Auskunft über den Weg zur Schulung gibt ein Flyer, der hier zum Download bereit steht.
Das benötigte Ausmaß an Selbständigkeit sowie persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten des blinden oder sehbehinderten Menschen bestimmen den Umfang der Schulung.
Während es für die eine Person ausreichend ist, sich innerhalb der eigenen Wohnung zurechtzufinden, muss die andere Person den Langstock beim Einkaufen einsetzen oder in der Großstadt bei der Überquerung verkehrsreicher Kreuzungen benutzen. In all diesen Fällen ist es wichtig, den Langstock situativ richtig zu handhaben.
Sofern keine ausreichenden Vorkenntnisse über Umweltsituationen, städtebauliche Gestaltung und Verkehrskonstellationen vorhanden sind, müssen diese vermittelt werden, um so mit adäquaten Verhaltensweisen eine sichere und zielgerichtete Fortbewegung zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, wird die Schulung stets als Einzelunterricht durchgeführt.
Ziel der Schulung in Orientierung und Mobilität (O&M) ist es, blinde und sehbehinderte Menschen im Gebrauch des weißen Langstockes so auszubilden, dass sie diesen als Verkehrsschutzzeichen und als Orientierungshilfe einsetzen können, um so die durch Blindheit oder Sehbehinderung bedingte Mobilitäts- und Orientierungsbeeinträchtigung so weit wie möglich auszugleichen.
Der Langstock wird häufig noch als Blindenlangstock bezeichnet. Jedoch dient er ebenso Menschen mit einem vorhandenen Sehvermögen. Das Bild von einer Person, die mit dem Langstock in den Bus einsteigt und dann die Zeitung liest, ist ein gutes Beispiel, dass der Langstock bei hochgradig sehbehinderten oder sehbehinderten Menschen in Situationen eingesetzt wird, in denen ansonsten Unsicherheiten und/oder Gefahren entstehen würden.
Blinde und sehbehinderte Menschen erfassen die Umwelt in völlig anderer Weise als sehende und setzen hierfür vorwiegend den Langstock ein. Die Schulung umfasst deshalb weit mehr, als die reine Vermittlung der Stocktechniken.
Ein Schwerpunkt ist das Erlernen verschiedener Techniken im Gebrauch des weißen Langstockes. Dieser etwa bis zum Brustbein reichende Stock (daher die Bezeichnung Langstock im Vergleich zum Stütz-, Krück- oder Taststock) wird beim Gehen rhythmisch vor dem Körper hin und her gependelt. Der Langstock ist stets einen Schritt voraus und zeigt somit Gefahren oder Orientierungspunkte rechtzeitig an (z.B. Bordsteinkanten, Treppen, Absperrungen, Ampelpfosten u. a. Hindernisse).
Die Übungen zum Schutz des eigenen Körpers beginnen jedoch mit der Vermittlung von Bewegungsabläufen, die helfen, sich auch ohne Langstock in Räumen oder Gebäuden oder mit Hilfe einer sehenden Begleitung sicher fortzubewegen. Um ein sicheres, gemeinsames Gehen zu ermöglichen werden hier auch die Angehörigen mit einbezogen. Gefördert werden sollen Körperbewusstsein, Zeitgefühl, Raumvorstellung (Aufbau einer "geistigen Landkarte"), ebenso wie der Umgang mit Passanten und das Erfragen von Informationen.
Ziel einer intensiven Sinnesschulung ist es, möglichst viele Umweltinformationen auch ohne Sehvermögen bewusst wahrzunehmen, sie richtig zu interpretieren und daraus ein situationsentsprechendes Verhalten für sich als blinder oder sehbehinderter Verkehrsteilnehmer abzuleiten. Hierbei werden in Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen u.a. Techniken und Fertigkeiten der Schallakustik wie z.B. Echoortung vermittelt und eingesetzt.
Um die Informationen, die das Hilfsmittel Langstock dem Benutzer übermittelt, richtig auswerten zu können, müssen verschiedene Umweltsituationen erarbeitet werden, was die Erschließung ähnlicher Örtlichkeiten erleichtern kann. Bei Personen, welche die Grundstrukturen der Umwelt nicht kennen, müssen hierzu zunächst umfassende Kenntnisse aufgebaut werden (z.B. der Aufbau eines Hauses, einer Straße mit beidseitigem Gehweg, die Struktur einer Straßenkreuzung, einer U-Bahn-Station oder eines Kaufhauses.
Verkehrsabläufe und sich daraus ergebende Gefahren sollen erkannt und beurteilt werden, so dass ein sicheres Fortbewegen im Verkehr möglich ist.
Hilfsmittel wie beispielsweise Kantenfilterbrillen oder Monokulare werden während der Schulung erprobt. Mit Hilfe eines Monokulars kann es möglich sein, Straßennamenschilder wieder erkennen zu können. Es dient somit der optimalen Ausnutzung des Sehvermögens. Bei Verlaufssituationen hilft die Kombination aus Orientierungsstrategien und Einsatz des Monokulars.
Hochgradig sehbehinderten und sehbehinderten Menschen bereitet Blendung, Lichtwechsel und Gehen in der Dämmerung und Dunkelheit große Schwierigkeiten.
Ziel ist es, Orientierungsstrategien für bestimmte Situationen zu erlernen und den Langstock in den Gefahrensituationen richtig einzusetzen. Das fördert die Sicherheit und Selbstständigkeit von hochgradig sehbehinderten und sehbehinderten Personen.
Der Gebrauch elektronischer Hilfsmittel kann zusätzlich zum weißen Langstock vermittelt werden. Auch ist die Schulung in vielen Fällen eine wichtige Voraussetzung für das spätere Gehen mit dem Blindenführhund.
Faktoren wie Alter, Vorerfahrung, Art der Behinderung (geburtsblind, späterblindet, gesetzlich blind, hochgradig sehbehindert oder sehbehindert), Bedarf, psychische und physische Konstitution, Berufstätigkeit u.a.m. können die Stundenzahl nach unten oder nach oben entsprechend verschieben.
Die Schulung in Orientierung und Mobilität gilt daher Personen ab einem Sehvermögen von 30%. Manchmal ist es sinnvoll, die Inhalte in zeitlich getrennten Abschnitten zu vermitteln, zwischen denen einige Zeit liegen kann, um das bis dahin Erlernte umzusetzen. So ist auch ein vorläufiger Abschluss nach deutlich weniger Stunden möglich, wenn nicht alle Inhalte vermittelt werden müssen.
Nach einschneidenden Veränderungen z.B. Verschlechterung des noch vorhandenen Sehvermögens, Beeinträchtigung anderer Sinne (wie Hören und Tasten), ein anderes Wohnumfeld (Baumaßnahme, Umzug, neue Verkehrsmittel), Mängel in der sachgerechten Langstockhandhabung kann es notwendig werden, die Schulungsinhalte zu erweitern und die Anwendung des Langstockes auf die veränderte Sachlage neu abzustimmen.
Gutachten Dr. Michael Brambring
im PDF Format
In den meisten Fällen findet die Schulung am jeweiligen Wohn-, Schul- bzw. Arbeitsort des Schulungsteilnehmers statt. Der Rehalehrer kommt nach Absprache und entsprechend dem individuellem Bedarf zu ein- oder mehrstündigen Schulungseinheiten.
Es gibt aber auch Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen, die Schulungen in O&M im Rahmen von Intensivschulungen anbieten. Blinde und sehbehinderte Kinder, die eine Blinden- oder Sehbehindertenschule besuchen, sollten dort immer wieder altersentsprechend unterrichtet werden.
Üblicherweise kommt der Rehalehrer oder die Rehalehrerin für eine Schulung zu Ihnen nach Hause oder zu Ihrem Arbeitsplatz. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit.
Im Hilfsmittelverzeichnis heißt es dazu: “Sofern zweckmäßig, kann die Basisschulung auch stationär als Intensivschulung erfolgen.”
Das bedeutet, dass Sie nicht zuhause geschult werden, sondern die gleichen Inhalte an einem anderen, für Sie unbekannten Ort erlernen. In dieser Zeit wohnen Sie gemeinsam mit anderen Teilnehmer:innen und den Rehalehrer:innen in einem Tagungshaus. Jede teilnehmende Person erhält Einzelunterricht und durchläuft ein individuelles Schulungsprogramm.
Wem eine Schulung nach der täglichen Arbeit zu anstrengend ist, wer den Austausch mit anderen Teilnehmer:innen wünscht, werd ie Schulung nicht in gewohnter Umgebung absolvieren oder sich abseits des Familienalltags voll und ganz auf die Inhalte konzentrieren will, kann sich bei verschiedenen Anbietern zu der Möglichkeit einer stationären Schulung beraten lassen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf einem Flyer, der hier zum Download bereit steht.
Die nächsten Intensivmaßnahmen finden statt:
Intensivschulung in O&M für RP- und Usher Typ 2-Betroffene
18.-30.11.2024 im AURA-Hotel Timmendorfer Strand und IBIS-Hotel Hamburg
Kontakt: Frau Karen Finke
Telefon: 040/2293026
Mail: finke@iris-hamburg.org
Internet: www.iris-hamburg.org
O&M-Schulungskurs
03. - 12. Januar 2025 in Mainz
Kontakt: Herr Ottmar Kappen (sehwerk Reha-Team)
Telefon: 07000-7349375 (max. 0,09 €/min.)
Mail: kappen@sehwerk.com
Internet: sehwerk.com
O&M mit Erwachsenen
12.-24.01.2025 in Dresden
Kontakt: Frau Schade
Telefon: 0341/4626440
Mail: ulrike.schade63@gmail.com
Intensivschulung in O&M für AMD-Betroffene
17.-28.02.2025 im AURA-Hotel Timmendorfer Strand
Kontakt: Frau Karen Finke
Telefon: 040/2293026
Mail: finke@iris-hamburg.org
Internet: www.iris-hamburg.org
Intensivschulung in O&M für RP- und Usher Typ 2-Betroffene
16.-28.11.2025 im AURA-Hotel Timmendorfer Strand und IBIS-Hotel Hamburg
Kontakt: Frau Karen Finke
Telefon: 040/2293026
Mail: finke@iris-hamburg.org
Internet: www.iris-hamburg.org
Hier können Sie nach Rehalehrer:innen suchen.