Grundsätzlich können alle Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit geschult werden. Wenn ein Mensch mehrere Beeinträchtigungen hat, gibt es zunächst dafür keine Einschränkungen.
Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen können zusätzlich zu ihrer visuellen noch weitere Einschränkungen (geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen wie z. B. Gehörlosigkeit) haben.
Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung vom Kindesalter an schränken die Entwicklung der Orientierung und Mobilität in hohem Maße ein. Doch allen Menschen muss der Aufbau und die Entwicklung eines Orientierungssystems und die dazu notwendigen Strategien ermöglicht werden, um eine notwendige individuelle Mobilität zu erreichen.
Mit einer entsprechenden Schulung kann eine selbständige Fortbewegung und Orientierung in erforderlichem Maß gefördert werden.