Die Schulung für Menschen mit mehrfacher Beeinträchtigung und für blinde bzw. sehbehinderte Kinder


Grundsätzlich können alle Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit geschult werden. Wenn ein Mensch mehrere Beeinträchtigungen hat, gibt es zunächst dafür keine Einschränkungen,

Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen können zusätzlich zu ihrer visuellen noch weitere Einschränkungen (geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen wie z.B. Gehörlosigkeit) haben. 

Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung vom Kindesalter an schränken die Entwicklung der Orientierung und Mobilität in hohem Maße ein. Doch allen Menschen muss der Aufbau und die Entwicklung eines Orientierungssystems und die dazu notwendigen Strategien ermöglicht werden, um eine notwendige individuelle Mobilität zu erreichen.

Mit einer entsprechenden Schulung kann eine selbständige Fortbewegung und Orientierung in erforderlichem Maß gefördert werden.

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Was ist das Ziel?

Ziel ist es, eine größtmögliche Orientierung und Mobilität mit individuell angepassten Hilfsmitteln zu ermöglichen. Aktuell können dies neben dem bekannten weißen Langstock adaptierte Langstöcke und alternative Mobilitätshilfen sein. Da unsere Welt trotz aller Bemühungen noch Barrieren aufweist, wird der bestmögliche Umgang damit erarbeitet.

 

Wer kann teilnehmen?

Prinzipiell kann jeder Mensch, der einen entsprechenden Bedarf hat, an einer Schulung in Orientierung und Mobilität teilnehmen.

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Kosten und Beantragung

Wenn die medizinische Notwendigkeit durch eine fachärztliche Verordnung attestiert wird, sind im allgemeinen die Krankenkassen/Gesundheitskassen die Kostenträger (siehe Hilfsmittelverzeichnis der GKV Produktgruppe 07). Je nach individueller Situation können z. B. auch Sozialhilfeträger, die Agentur für Arbeit, Rententräger und Berufsgenossenschaften zuständig sein.

Die Schulung wird u.a. mit der ärztlichen Verordnung beim jeweiligen Kostenträger beantragt.

Der Aufbau einer eigenständigen Orientierung und Mobilität bei blinden und sehbehinderten Menschen bedarf einer gezielten fachlichen Schulung, deren inhaltlicher Umfang und Dauer vor allem von folgenden Faktoren abhängig sein kann:

  • Geburtsblindheit/Späterblindung/Sehbehinderung
  • Alter und Vorerfahrung
  • bisherige Förderung
  • Art der zusätzlichen Beeinträchtigung/ kognitive Fähigkeiten
  • Ausmaß der Selbstständigkeit / persönliche Ziele / Motivation
    Wiederholungsmöglichkeiten und Vertiefung der Schulungsinhalte durch Eltern - Kindergarten - Schule - Werkstatt.
  • Entwicklungs- und altersentsprechenden Notwendigkeiten 

Bei der Schulung von Kindern und Mehrfachbeeinträchtigten muss von einem höheren Unterrichtsbedarf ausgegangen werden.

Sie werden in der Regel über einen längeren Zeitraum unterrichtet. Gründe dafür können u.a. sein:

  • Der Unterricht findet evtl. nur einmal wöchentlich statt
  • Eine Unterbrechung in den Schulferien ist gegeben
  • Die Inhalte müssen in kleineren inhaltlichen und praktischen Schritten vermittelt und häufiger wiederholt werden
  • Die Notwendigkeiten und Inhalte wachsen mit dem entwicklungs- und altersadäquaten Bedarf mit.
  • Die Schulung in O&M ist in der Regel am effektivsten, wenn damit frühzeitig begonnen werden kann.

Eine erstmalige Schulung kann im günstigsten Fall im Kindergartenalter begonnen werden und setzt sich in unterschiedlichen Intervallen, die dem jeweiligen Entwicklungs-stand angepasst werden, fort.

Ist für die Schulung ein weiteres Zeitfenster erforderlich, so kann eine Beantragung der Fortsetzung beim Kostenträger schon vor dem Abschluss sinnvoll sein, um eine Unterbrechung der Schulung zu vermeiden.

Eine Unterbrechung der Schulung kann sich in manchen Situationen auch als günstig erweisen, da die Entwicklung der kognitiven als auch der praktischen Fähigkeiten die Vermittlung neuer Schulungsinhalte erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich macht.

Es kann auch festgestellt werden, dass der Zeitpunkt der Schulung noch zu früh ist. Dann wird die Schulung in Absprache nicht als abgeschlossen bewertet und nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen, entweder mit der bisherigen Kostenzusage oder als neue Beantragung (Aufbau- bzw. Weiterführung der Schulung) mit dem neuen Bedarf aufgrund der zwischenzeitlichen persönlichen Entwicklung.

Fachgutachten von Dr. M. Brambring, Universität Bielefeld

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Inhalte der Schulung

Je nach Vorerfahrung beginnt die Schulung mit der eigenen Körperwahrnehmung sowie mit der Raum- und Richtungsorientierung. Das Verständnis für z.B. Verhältniswörter (auf, in, unter usw.) zur eigenen Person und zur Sache begünstigt die Orientierung und Mobilität. Ein Kind im Vorschulalter erlernt diese Grundlagen der Orientierung und Mobilität spielerisch und ist empfänglich für das erforderliche Fundament und die Entwicklung eines Raumkonzeptes. Der Begriffsbildung kommt während der Schulung eine große Bedeutung zu.

Sehbehinderte Kinder und Mehrfachbeeinträchtigte werden in der Ausnutzung ihres – wenn auch reduzierten - Sehvermögens gefördert. Sie lernen, entsprechende Hilfsmittel einzusetzen, ihr Sehvermögen wird visuell stimuliert und alle anderen Sinne werden während der Schulung in ihrer Entwicklung gefördert, sensibilisiert und intensiviert. Darauf aufbauend werden individuelle Unterrichtsinhalte vermittelt, die dazu befähigen, selbständig und sicher erste einfache Wege zurückzulegen. Dabei gewinnt der sachgerechte Einsatz der Hilfsmittel (Langstock, altern. Mobilitätshilfe, optische Hilfsmittel) zunehmend an Bedeutung. Beginnt die Schulung bereits im Vorschulalter, kann mit dem Kind der Orientierungsbereich Schule erschlossen werden. So wird sich das Kind evtl. schon bei Schuleintritt im Schulgelände und außerhalb mit dem benutzten Hilfsmittel zurechtfinden. Wesentliche Grundlagen der Verkehrserziehung werden während der Schulung gelegt. Unterschiedlichste Umweltmuster werden vermittelt, z.B. Aufbau einer Straße, Häuserblöcke, Kreuzungsformen.

Zu einem späteren Zeitpunkt kann als weiterer Schwerpunkt das Erlernen sicherer Straßenüberquerungen mit all den örtlich vorhandenen verkehrs- und städtebaulichen Gegebenheiten (wie ampelgeregelte Kreuzungen, Blindenleitsysteme, ÖPNV…) sein. Allgemein wird gelernt, das Hilfsmittel entsprechend den individuellen Möglichkeiten und Notwendigkeiten (Schulungsplan) einzusetzen, um sich zielgerichtet fortbewegen zu können.

Die Schulung richtet sich nach den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfordernissen.

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Wo wird geschult?

Die Rehabilitationslehrer für O&M kommen nach Hause und/oder an die jeweiligen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Werkstätten, Blindeneinrichtungen). Eine individuelle Absprache, je nach Bedarf, ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

 

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