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Bundesverband der Rehabilitationslehrer:innen für Blinde und Sehbehinderte e.V.


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Über den Verband

Der Bundesverband der Rehabilitationslehrer:innen für Blinde und Sehbehinderte e.V. (Orientierung & Mobilität / Lebenspraktische Fähigkeiten) entstand am 15. November 2008 durch Verschmelzung des Berufsverbandes der Rehabilitationslehrer:innen für Orientierung und Mobilität für Blinde und Sehbehinderte e. V. (gegründet 1980) sowie des Berufsverbandes der Rehabilitationslehrer:innen für Blinde und Sehbehinderte e.V. - Lebenspraktische Fähigkeiten (gegründet 1981).

Der Bundesverband vertritt die Rehabilitationslehrer:innen für Orientierung und Mobilität sowie Lebenspraktische Fähigkeiten für Blinde und Sehbehinderte Deutschlands in wirtschaftlichen, sozialen und berufspolitischen Angelegenheiten.

Er ist die Spitzenorganisation der Leistungserbringer:innen der Schulung in Orientierung und Mobilität sowie der Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten für Blinde und Sehbehinderte in der Bundesrepublik Deutschland.

Wie eines unserer Mitglieder unseren Verband vorstellt, können Sie in dieser Präsentation sehen.

Vorstand und Geschäftsführung

Vorsitzende
Maria Schüller

Kontakt:
Tel.: 0151 22209698
vorstand@rehalehrer.de

stellv. Vorsitzende
Melanie Goka

Kontakt:
Tel.: 0152 52744020
vize@rehalehrer.de

Beisitzerin
Lisa Hirsch

Kontakt:
Tel.: 0171 2363463
beisitz@rehalehrer.de

Geschäftsführer
Peter Brill

Kontakt:
Tel.:0173 9939767
geschaeftsfuehrer@rehalehrer.de

Standards

Ausbildungsstandard

Alle Leistungserbringer:innen (natürliche Personen) sind aufgrund ihrer Ausbildung vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dem Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen (VBS) und dem Bundesverband der Rehabilitationslehrer:innen e.V. anerkannte Rehabilitationslehrer:innen für Orientierung und Mobilität und/oder Lebenspraktische Fähigkeiten für Blinde und Sehbeeinträchtigte. Bei Einrichtungen garantiert die angegebene fachliche Leitung im Sinne des § 126 SGB V, dass nur anerkannte Fachkräfte im Rahmen der Schulung eingesetzt werden.

Die drei oben genannte Verbände haben folgende Ausbildungsstandards definiert:

Ausbildungsstandard
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freiwillige Fortbildungszertifizierung

Alle Leistungserbringer:innen (natürliche Personen), die in der Liste mit einem Stern gekennzeichnet sind, nehmen entsprechend der Fortbildungsverordnung des Bundesverbandes regelmäßig an Qualifikationsmaßnahmen teil. Bei Einrichtungen macht der Stern deutlich, dass sich die fachliche Leitung regelmäßig fortbildet.

Fortbildungsordnung
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Ausrüstungsstandards

Alle Leistungserbringer:innen verfügen entsprechend der Vorgabe des Bundesverbandes über eine entsprechende Ausrüstung.

Ausrüstungsstandard für den Fachbereich Orientierung und Mobilität
im PDF Format

Ausrüstungsstandard für den Fachbereich Lebenspraktische Fähigkeiten
im PDF Format

Mitgliedschaft

Beitragsrichtlinie
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Qualitätsposter
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Die Aufnahme ist schriftlich mit den unten genannten Dokumenten beim Vorstand zu beantragen. Eine Kopie des Abschlusszeugnisses ist zu beizufügen.

Aufnahmeantrag
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Einzugsermächtigung 
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